Auch die Lohnbuchführung ist für uns tägliche Routine. Durch die mehr als 1.000 Lohnabrechnungen, die wir monatlich erstellen, sind wir stets über alle Veränderungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts informiert und können Ihnen in nahezu allen Fragen rund um das Personalwesen eine Antwort geben.
Die Lohnbuchhaltung ist in erster Linie für die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem Unternehmen zuständig. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist per Gesetz zur Lohnbuchhaltung und der damit verbunden monatlichen Gehaltsabrechnung verpflichtet. Neben der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen kümmert sich unsere Kanzlei auch um folgende Schwerpunkte der Lohnbuchhaltung:
Erstellung von Buchungsbelegen für das Rechnungswesen
Für die Finanzbuchhaltung erstellen wir entsprechende Buchungsbelege, so dass die Personalkosten in Ihren Auswertungen stets aktuell zur Verfügung stehen.
Pflege der Personalstammdaten
Für jeden Ihrer Mitarbeiter wird ein sogenanntes Lohnkonto erstellt. Hier befinden sich alle relevanten Daten, die zur Bearbeitung benötigt werden. Dieses Lohnkonto führen wir gerne für Sie digital, so dass Sie alle Stammdaten stets geordnet nutzen können.
Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge
Die Lohnbuchhaltung ermittelt die Gesamtbezüge Ihrer jeweiligen Mitarbeiter. Hier werden Lohn- und Lohnnebensteuern sowie Sozialversicherungsbeträge ermittelt und anschließend von uns an die zuständigen Behörden übermittelt.
Gesetzlich vorgeschrieben Meldebescheinigung
Hierzu gehört die Anmeldung der Lohnsteuer, der Krankenkassenbetragsnachweise und die DEÜV-Meldung.